Die Selfpublisherbibel gibt es schon seit 2014 auch als Buch – damals noch von Monsenstein & Vannerdat produziert, einem heute nicht mehr existierenden Selfpublishing-Dienstleister der ersten Stunde. Die Selfpublisherbibel gibt es noch. Online aktualisiere ich sie fortlaufend, aber das funktioniert bei einem richtigen Buch natürlich nicht. Deshalb gibt es nun nach 2017 und 2019 eine neue Ausgabe:

Spätestens, wenn die erste Steuererklärung fällig ist (eigentlich schon eher, nämlich bevor das erste Honorar geflossen ist), sollten sich Selfpublisher über ihren eigenen Status klar werden. Muss ich als Autor ein Gewerbe anmelden? Die gute Nachricht: Nein. Autorinnen und Autoren sind klassischerweise Freiberufler, wie es explizit der Paragraph 18 des Einkommenssteuergesetzes festlegt. Daraus ergeben sich folgende Pflichten:

Wenn Journalist*innen mit Ihnen ein Interview geführt haben oder über eines Ihrer Bücher berichten wollen, kommt oft zum Abschluss (oder später etwa aus der Bildredaktion oder der Dokumentation) die Frage: Und wo finden wir Ihre Pressemappe? Gemeint ist damit nur noch sehr selten eine richtige Mappe – nur der Name hat sich erhalten, wobei manchmal auch schon denglisch nach dem Presskit gefragt wird. Inzwischen ist es üblich, die Pressemappe digital bereitzuhalten.